Juristische Übersetzung, beglaubigte Übersetzung, Vertragsübersetzung

Für die Übersetzung eines juristischen Dokuments muss man zwingend den Sinn des in einer bestimmten Sprache verfassten Textes verstehen, der sich auf ein bestimmtes Rechtssystem stützt, und ihn in einer Fremdsprache wiedergeben, so dass er für einen Leser verständlich ist, der auf der Grundlage einer anderen Rechtsordnung denkt. Man unterscheidet zwischen einer beglaubigten und einer nicht beglaubigten Übersetzung.

Nicht beglaubigte juristische Übersetzung

Die juristische nicht beglaubigte Übersetzung gilt für alle Rechtsdokumente, deren Quelltext nicht als einzige Referenz gilt (die Übersetzung wird die Referenz). Im Rahmen von Verträgen erlaubt es die nicht beglaubigte Übersetzung, den Text an das Vokabular und die Rechtsprechung jeden Landes anzupassen (man spricht hier von Lokalisierung), was eine beglaubigte Übersetzung nicht zulassen würde.

Beglaubigte juristische Übersetzung

Die von einem beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung hat einen offiziellen Charakter, da sie den Stempel des Übersetzers trägt. Sie ist die einzige übersetzte Version eines Dokumentes, die von den Gerichten und Behörden anerkannt wird. Die beglaubigte Übersetzung ist eine wortgetreue Wiedergabe des Originaltextes, da sie eine exakte Replik des Quelltextes sein muss. Sie ist in dem Land gültig, in dem sie beglaubigt wurde sowie in den meisten anderen Ländern, und das für eine unbefristete Dauer.

Ein typisches Profil unserer Rechtsübersetzer

Rebecca, 40 Jahre: Für das Berufungsgericht Rennes (F) ermächtigte Übersetzerin und Dolmetscherin.
Muttersprache (Zielsprache): Englisch – Ausgangssprachen: Französisch, Spanisch.
Ausbildung: Staatliches Übersetzerdiplom (ESIT), Diplom „Legal Practice“, College of Law of England & Wales, London. Expertin in Unternehmens-, Arbeits- und Finanzrecht.

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Dobiaschofsky Auktionen AG, Droit-Afrique, Fixed Income – Oddo & Cie
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