Allgemeine Geschäftsbedingungen – Übersetzungen (AGB)
Artikel 1 – Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die vollständige Vereinbarung, die zwischen der Gesellschaft Atenao und dem Kunden in Bezug auf den jeweiligen Gegenstand getroffen wird. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen können nur durch ein schriftliches und von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden und können nicht durch die Fristen und Bedingungen geändert werden, die in dem vom Kunden erstellten Bestellauftrag genannt sind. Alle Leistungen, mit denen die Gesellschaft Atenao (per Fax, E-Mail oder Postschreiben) beauftragt wird, beinhalten das vorbehaltlose Einverständnis mit den folgenden Allgemeinen Bedingungen.
Artikel 2 – Bestellung
Für jeden Übersetzungsauftrag erhält der Kunde systematisch vorab einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag beruht auf dem vom Kunden übermittelten Dokument. Er wird dem Kunden per Fax, E-Mail oder Postschreiben zugesendet und enthält den Preis sowie die Zahlungsmodalitäten. Jeder Übersetzungsauftrag muss Gegenstand einer verbindlichen Bestellung des Kunden oder eines Kostenvoranschlags von Atenao mit Datum, Stempel und Unterschrift des Kunden sein (inklusive Name, Rechnungsanschrift, Telefonnummer des Unternehmens), andernfalls behält sich die Gesellschaft Atenao vor, die Übersetzungsarbeit nicht zu starten. Der Kunde verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte in einem computerlesbaren oder ausgedruckten Dokument vorzulegen. Zu technischen Texten stellt der Kunde Referenzdokumente zur Verfügung. Die übersetzten technischen Terme werden normalisiert in Bezug auf die Definitionen eines gebräuchlichen technischen Wörterbuchs oder gegebenenfalls eines vom Kunden bereitgestellten Glossars. Bei Schwierigkeiten in Bezug auf das Verständnis des Textes, seines Inhalts oder seiner Form verpflichtet sich der Kunde, Atenao jedes Element zur Verfügung zu stellen, das bei der Erstellung der Übersetzung hilfreich sein kann. Jede Änderung des zu übersetzenden Textes muss vom Kunden präzise schriftlich mitgeteilt werden. Jede Änderung des Bestellauftrags, die zu einer Änderung der Leistung führt, ist Gegenstand einer zusätzlichen Rechnung und die Lieferfrist wird abhängig vom Umfang der Änderung verlängert.
Artikel 3 – Stornierungsmodalitäten
Jeder Antrag auf Stornierung oder Aufschiebung einer Leistung, die einem unterzeichneten Kostenvoranschlag zugrunde liegt, muss der Gesellschaft Atenao datiert und unterzeichnet per Fax zugesendet werden.
In diesem Fall hat die Gesellschaft Atenao das Recht, eine Rechnung über 30 % des Betrags laut akzeptiertem Kostenvoranschlag auszustellen, zusätzlich zu der Rechnung über die Wörter, die von der Gesellschaft Atenao bereits bei Eingang des schriftlichen Stornierungsantrags übersetzt wurden. Die Gesellschaft Atenao verpflichtet sich, dem Kunden das Ergebnis der teilweise vor der Stornierung erbrachten Leistung, das in Rechnung gestellt wurde, auszuhändigen.
Artikel 4 – Dokumentation
Der Kunde verpflichtet sich, jede für die Vorbereitung des Übersetzungsauftrags erforderliche Dokumentation auszuhändigen. Zu dieser Dokumentation liefert der Kunde jede von ihm als wichtig erachtete Information. Wenn eine spezifische Terminologie eingehalten werden soll, verpflichtet sich der Kunde, Glossare, Lexika und/oder Referenztexte bereitzustellen. Er verpflichtet sich ferner dazu, die von der Gesellschaft Atenao gestellten Fragen zu beantworten.
Artikel 5 – Lieferfrist
Die im Kostenvoranschlag genannten Lieferfristen verstehen sich ab Eingang des Bestellauftrags und der endgültigen Version der zu übersetzenden Dokumente; diese Fristen werden zu Informationszwecken genannt. Ein unterzeichneter Kostenvoranschlag, der nach 17 Uhr GMT+1 bei der Gesellschaft Atenao eingeht, gilt als am Folgetag eingegangen. Wenn der Folgetag kein Werktag ist, wird das Datum des nächsten Werktags als Eingangsdatum berücksichtigt. Bei Verständnisschwierigkeiten in Bezug auf den Text wird die Lieferfrist um die Zeit verlängert, die für die Recherche benötigt wird.
Artikel 6 – Preis und Zahlung
Die Preise der Gesellschaft Atenao werden in Euro (oder gegebenenfalls in einer lokalen Währung) ohne Steuern und zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer angegeben; die Zähleinheit für eine Übersetzung ist das Wort.
Bei einer Leistung, deren Gesamtbetrag 3.000 € zzgl. MwSt. überschreitet, wird der Kunde gebeten, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Betrags inkl. MwSt. bei Auftragserteilung zu leisten. Atenao behält es sich in bestimmten Fällen vor, die Zahlung des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung zu fordern.
Außer bei anderweitiger Bestimmung verstehen sich die Rechnungen netto ohne Skonto und sind innerhalb von einem (1) Kalendermonat ab Erhalt der Leistung zu zahlen. Jede bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlte Rechnung führt von Rechts wegen zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 1,5-mal des gesetzlichen Satzes. Atenao behält es sich vor, die in Arbeit befindlichen Projekte bei Zahlungsverzug zu unterbrechen. Jede Zahlungsverzögerung oder mangelnde Zahlung führt zu einer sofortigen Fälligkeit in voller Höhe aller vom Kunden geschuldeten Beträge, und dies ohne vorhergehende Mahnung oder anderweitige Formalität. In jedem Fall muss der Kunde für die Kosten aufkommen, die durch die Eintreibung des geschuldeten Betrags entstanden sind.
Wenn die ausbleibende Zahlung durch den Kunden eine gütliche oder rechtliche Eintreibung erforderlich macht, verpflichtet sich der Kunde, zusätzlich zu den ursprünglich geschuldeten Beträgen die entstandenen Gerichtskosten und sonstigen Kosten sowie eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Gesamtbetrags inkl. MwSt. der Forderung zu zahlen.
Mehrwertsteuer: Die französische Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % gilt für alle Leistungen, die in Frankreich an steuerpflichtige Unternehmen verkauft werden. Französische Unternehmen oder Institutionen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, müssen Atenao einen Beleg über die Mehrwertsteuerbefreiung vorlegen. In Ermangelung eines solchen Belegs wird die Mehrwertsteuer angewendet.
Artikel 7 – Reklamation und Streitfälle
Eine Reklamation wird nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Lieferung der Arbeiten per E-Mail, Fax oder Postschreiben mitgeteilt wird. Nach Ablauf dieser Frist wird keine Reklamation mehr angenommen und die Übersetzung als korrekt angesehen. Bei Übersetzungen kann sich die Beanstandung nur um die Aufzeigung eines Fehlers handeln, der in dem gelieferten übersetzten Text erfolgt ist. Die Gesellschaft Atenao kann in keinem Fall moralisch oder materiell für Reklamationen haftbar gemacht werden, die sich auf eine stilistisch nicht zufriedenstellende Übersetzung beziehen.
Jede Reklamation muss begründet werden und eine detaillierte Erläuterung enthalten, warum eine bestimmte Textpassage als schlecht übersetzt erachtet wird.
Falls der Kunde nicht zufrieden ist, also im Fall einer fristgerechten Reklamation, verpflichtet sich Atenao auf eigene Kosten und in einer bestimmten Zeit, dem Kunden eine Neufassung der beanstandeten Übersetzung zu liefern. Auf Grundlage dieses letzten Dokumentes wird die Qualität der Übersetzung beurteilt. Mängel in einem Teil der Übersetzung können in keinem Fall die gesamte Arbeit in Frage stellen. Atenao behält sich in solchen Fällen das Recht vor, die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Die Haftbarkeit von Atenao beschränkt sich auf den entsprechenden Rechnungsbetrag und das auch im Falle eines Verlustes oder einer Vernichtung der gelieferten Dokumente. Bis zur vollständigen Bezahlung der Arbeit bleibt Atenao Eigentümerin der übersetzten Texte.
Artikel 8 – Lieferverzögerung
Atenao kann nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die durch Fehlfunktionen von Fax, E-Mail oder anderen Übermittlungsformen oder durch höhere Gewalt verursacht werden (z. Bsp. Naturkatastrophen, Beeinträchtigungen auf dem Transportweg, Störungen unseres Netzwerks oder der Server oder andere Störungen unseres Netzes für die Datenübermittlung) oder durch jedes andere Hindernis verursacht werden, das nicht in unsere Haftbarkeit fällt und über das Atenao keine direkte Kontrolle hat.
Artikel 9 – Vertraulichkeit
Atenao verpflichtet sich, die übermittelten Dokumente streng vertraulich zu behandeln. Die Haftbarkeit von Atenao im Sinne dieses Artikels kann nicht für einen Datentransfer per Internet geltend gemacht werden. Gegebenenfalls kann zwischen der Gesellschaft Atenao und ihrem Kunden eine detaillierte Vertraulichkeitsklausel unterzeichnet werden.
Die Analysen, Kostenvoranschläge und Geschäftsdokumente, die von Atenao ausgestellt oder übersendet werden, bleiben Eigentum der Gesellschaft Atenao, sie dürfen nicht durch den Kunden egal unter welchem Vorwand an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 10 – Aufbewahrung von Dokumenten
Die Gesellschaft Atenao verpflichtet sich, die ihr für die Erbringung der Leistung übermittelten Dokumente während einer Zeit von 120 Kalendertagen aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist kann Atenao nicht für die Nicht-Aufbewahrung der übermittelten Dokumente haftbar gemacht werden.
Die Gesellschaft Atenao lehnt jede Verantwortung im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der ihr anvertrauten Dokumente ab, die durch höhere Gewalt oder den Verlust während der Übermittlung per Fax, E-Mail, Postschreiben oder über ein anderes Übertragungsmittel entstehen.
Artikel 11 – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren, dass in solch einem Fall alle anderen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam bleiben.
Artikel 12 – Loyalitätsprinzip
Die Übersetzer, die von Atenao mit den Übersetzungen beauftragt werden, die in dem Bestellauftrag an Atenao enthalten sind, wurden von Atenao in einem strengen Auswahlverfahren ausgewählt und deren Leistung ständig neu beurteilt. Die Auswahl und Beauftragung der Übersetzer erfordert eine Investition seitens der Übersetzungsagentur Atenao. Aus Respekt für die Gesellschaft Atenao verpflichtet sich der Kunde, den Übersetzer nicht direkt zu kontaktieren und ihn nicht für andere spätere Aufträge direkt zu kontaktieren, die nicht über die Agentur Atenao laufen. Der Kunde muss sich immer mit einem Projektleiter von Atenao in Verbindung setzen.
Artikel 13 – Streitfälle
Ergeben sich Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung einer der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ist ungeachtet der Vielzahl der Klagenden oder des Antrags auf Gewährleistung allein das Handelsgericht Aix-en-Provence zuständig; weder der vorliegende Artikel noch die anderen genannten Allgemeinen Bedingungen, die anderslautend als das Verbrauchergesetz sind, gelten für den Kunden, der keine Geschäftsperson ist.
Es werden nur schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien berücksichtigt. Falls eine Übersetzung nicht bezahlt wurde, ist jede vollständige oder teilweise Darstellung bzw. Reproduktion der besagten Übersetzung gesetzeswidrig. Die Gesellschaft Atenao behält sich vor, von einem Kunden, der unbezahltes Material verwendet, die sofortige Bezahlung der Übersetzung und, soweit anwendbar, die Vergütungen zu verlangen, die sich aus dem Urheberrecht ergeben.